Allgemeine Geschäftsbedinungen

Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen



  • §1 Abschluss des Gastaufnahmevertrages
  1. Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Unterkunft bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird.
  2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail erfolgen. Im Interesse der Vertragsparteien sollte die Schriftform gewählt werden.
  3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
  4. Der Gastaufnahmevertrag findet unmittelbare Anwendung auf Direktbuchungen, aber auch auf Buchungen über die Website (www.gut-mischenried.de) und über Buchungsportale. Dieser Gastaufnahmevertrag ergänzt alle sonstigen abgeschlossenen Verträge um die Bestimmungen, die in ihnen nicht zu finden sind.
     
  • §2 Leistungen, Preise und Bezahlung
  1. Die vom Beherbergungsbetrieb geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Buchungsangebot in Verbindung mit den Angaben auf der Homepage beziehungsweise auf dem entsprechenden Buchungsportal.
  2. Die auf unseren Preislisten angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes vereinbart ist. Außerdem ist die erste Bestückung der Bettwäsche und eine Erstausstattung an Hand- und Badetüchern enthalten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Entgelte für Wahl- oder sonstige Zusatzleistungen (z. B. Freizeitangebote, Verleihservice, etc.). Haben die Vertragsparteien ausdrücklich eine verbrauchsabhängige Abrechnung oder Zusatzleistungen vereinbart (z.B. Wechselwäsche für die Betten und Handtücher, Zwischenreinigung, Endreinigung), deren Inanspruchnahme dem Mieter freigestellt sind, können diese Nebenkosten gesondert in Rechnung gestellt werden.
  3. Der vollständige Preis ist sofort nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen.
  4. Wird die Zahlung nicht fristgemäß geleistet, ist der Beherbergungsbetrieb nach erfolgloser Mahnung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Gast mit Stornierungskosten gemäß § 5 Nr. 3 zu belasten.
  5. Der vereinbarte Preis für Wahl- oder sonstige Zusatzleistungen ist am Tage der Anreise fällig, soweit nicht etwas anderes vertraglich vereinbart ist.
     
  • §3 Kaution

Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an den Vermieter eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Höhe von 300 EURO. Die Kaution ist bei Übergabe des Schlüssels zu leisten und ist nicht verzinslich. Sie wird am Ende des Mietaufenthaltes nach ordnungsgemäßer Übergabe der Ferienwohnung zurückgezahlt.
 

  • §4 Mietdauer
  1. Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. In Ausnahmefällen auch später.
  2. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben.
     
  • §5 Rücktritt
  1. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
  2. Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes muss sich jedoch ersparte Aufwendungen, um die er sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat, auf den Erfüllungsanspruch anrechnen lassen.
  3. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes hat diesen Entschädigungsanspruch in der nachfolgenden Höhe gestaffelt (jeweils in % des vereinbarten Unterkunftspreises):

Rücktritt bis ausschließlich zum 7. Tag vor Beginn der Mietzeit: 0% des Gesamtreisepreises

danach und bei Nichterscheinen: 100 % des Gesamtreisepreises

  1. Der Inhaber eines Beherbergungsbetriebes hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachte Stornogebühr anrechnen lassen.
  2. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Beherbergungsbetrieb kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  3. Die Rücktrittserklärung ist an den Beherbergungsbetrieb zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
  4. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
     
  • §6 Kündigungsrecht
  1. Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht nicht.
  2. Beide Vertragsparteien können das Vertragsverhältnis nach § 543 BGB bzw. unter den Voraussetzungen des § 569 BGB fristlos und außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen.
  3. Ein wichtiger Grund liegt für den Beherbergungsbetrieb insbesondere vor, wenn der Gast die Unterkunft vertragswidrig gebraucht (erhebliche Vertragsverletzung) oder die Hausordnung missachtet. Im Falle einer erheblichen Vertragsverletzung muss der Beherbergungsbetrieb dem Gast eine kurze Frist zur Abhilfe setzten oder abmahnen, es sei denn, diese ist nicht erfolgsversprechend oder es liegen ausnahmsweise Gründe vor, die einen Verzicht rechtfertigen. In diesem Falle kann der Beherbergungsbetrieb von dem Gast Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen (vgl. § 5 Abs. 2 bzw. 3).
  4. Der Beherbergungsbetrieb hat ferner ein Rücktrittsrecht bzw. ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn der Gast trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet. In diesem Falle kann der Beherbergungsbetrieb von dem Gast Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen (vgl. § 5 Abs. 2 bzw. 3).
  5. Ein wichtiger Grund liegt für den Gast insbesondere vor, wenn der Beherbergungsbetrieb dem Gast nicht den vertragsmäßigen Gebrauch der Ferienwohnung / des Ferienhauses gewährt.
  6. Eine Kündigung des Gastgebers gegenüber einem der Gäste gilt für alle seine Mitreisenden, ebenso kann die Kündigung auch gegenüber einem Mitreisenden ausgeprochen werden und behält ihre Gültigkeit für die gesamte Reisegruppe.
  7. Eine Benutzung der Räumlichkeiten als Bordell ist ausgeschlossen und führt zu fristloser Kündigung.
  8. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außerordentlichen, fristlosen Kündigung.
     
  • §7 Mängel der Beherbergungsleistung
  1. Der Beherbergungsbetrieb haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.
  2. Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Inhaber des Beherbergungsbetriebes oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen, um dem Beherbergungsbetrieb eine Beseitigung der Mängel zu ermöglichen. Unterlässt der Gast diese Mitteilung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen zu.

  • §8 Haftung
  1. Die vertragliche Haftung des Beherbergungsbetriebes für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Preis der vereinbarten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Beherbergungsbetriebes beruht. Dem steht gleich, wenn der Schaden des Gastes auf ein Verschulden eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Beherbergungsbetriebes beruht.
  2. Für vom Gast eingebrachte Sachen haftet der Beherbergungsbetrieb nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 701 ff BGB).
  3. Der Beherbergungsbetrieb haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theater- und Konzertbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
     
  • §9 Pflichten des Gastes
  1. Der Gast verpflichtet sich, die Unterkunft mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Unterkunftsräumen oder des Gebäudes sowie der zu der Unterkunft oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Gast ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
  2. Der Gast verpflichtet sich, dem allgemeinen Rauchverbot innerhalb aller Räumlichkeiten des Hauses Folge zu leisten. 
  3. In der Unterkunft entstandene Schäden hat der Gast, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Gast ersatzpflichtig.
  4. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten, Kaffeesatz, Tampons, Binden und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
  5. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen der Unterkunft ist der Gast verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
  6. Der Gast verpflichtet sich, die maximale Belegung einzuhalten. Überschreitet der Gast die im Beherbergungsvertrag vereinbarte maximale Belegungszahl, ist der Beherbergungsbetrieb zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt. Der Gast hat dem Beherbergungsbetrieb in diesem Fall den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis einschließlich des Verpflegungsanteils zu zahlen (vgl. § 5 Abs. 2). Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch anrechnen lassen.
  7. Der Gast verpflichtet sich, die Wohnung nicht weiter zu vermieten oder entgeltlich Dritten zur Verfügung zu stellen.
     
  • §10 Nutzungsvereinbarung für den Internetanschluss
  1. Die Nutzung des zur Verfügung gestellten kabellosen Internetzugangs (WLAN) ist für den Gast und seine Mitreisenden kostenfrei. Die Zugangsdaten und der Internetzugang stehen dem Gast und seinen Mitreisenden nur für die Dauer der Buchung zur Verfügung. Der Internetzugang über diesen Anschluss stellt eine Serviceleistung dar, die jederzeit widerrufen werden kann.
  2. Der Gast darf Dritten keinen Zugang zu diesem Anschluss ermöglichen.
  3. Der Gastgeber behält sich das Recht vor, bestimmte Seiten und Ports zu sperren (Blacklisting), insbesondere um illegaler Nutzung vorzubeugen.
  4. Der Gast ist für die von ihm und seinen Mitreisenden übermittelten Daten, abgeschlossenen Geschäfte und für entstehende Kosten selbst verantwortlich.
  5. Der Gastgeber ist von den Ansprüchen Dritter, die durch die rechtswidrige Nutzung des Internetanschlusses oder einen Verstoß gegen diese Vereinbarung durch den Gast oder seine Mitreisenden entstanden sind, freigestellt. Der Gast hat alle Kosten zu tragen die durch rechtswidriges oder dieser Vereinbarung zuwiderlaufendes Verhalten entstanden sind.
  6. Der Gast und seine Mitreisenden haben sich bei der Benutzung an geltendes Recht zu halten. Des Weiteren unterliegt die Nutzung des Anschlusses folgenden Einschränkungen:
  • Sitten- oder rechtswidrigen Inhalte dürfen nicht genutzt oder verbreitet werden.
  • Urheberrechtlich geschützte Güter dürfen nicht unerlaubt vervielfältigt, verbreitet und/oder zugänglich gemacht werden.
  • Die geltenden Jugendschutzvorschriften müssen beachtet werden.
  • Belästigende, verleumderische oder bedrohliche Inhalte, sowie Massenmails (Spam) und jegliche Formen unzulässiger Werbung dürfen nicht versendet werden.
     
  • §11 Tierhaltung

Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des Beherbergungsbetriebs in bestimmten Ferienwohnungen gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis wird nur im Einzelfall nur für die Wohnungen „Apfel“ und „Buche“ erteilt. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Gast haftet für alle durch die Tierhaltung entstandenen Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.Außerhalb der Ferienwohnungen gilt für die Hunde ausnahmslos Leinenpflicht.
 

  • §12 Verjährung

Hinsichtlich der Verjährung von wechselseitigen Ansprüchen des Gastes und des Beherbergungsbetriebes gelten die einschlägigen Normen des BGB.
 

  • §13 Rechtswahl und Gerichtsstand
  1. Es findet deutsches Recht Anwendung.
  2. Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Beherbergungsbetrieb ist ausschließlich der Sitz des Beherbergungsbetriebes.
  3. Für Klagen des Beherbergungsbetriebes gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Beherbergungsbetriebes als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.